Cobaltlegierungen, Titan, Grade, Titanlegierungen, Legierung, Legierungen, Lieferprogramm, Kupfernickellegierungen, Kupfernickel, Nickel, Nickellegierungen, Elgiloy, AISI, MP35N, Maraging, Nitronic, CuNi, Zirkonium, Werkstoffe, High-Tech-Anwendungen, Hightech, Alloy, Alloys, Werkstoff, Technologie, Export, Import, Wuppertal, NRW, Nordrhein-Westfalen, Deutschland, Köln, Dortmund, Düsseldorf, Rheinland, Elgiloy, Specialty, Metals, Metall, Metalle, Lagerhaltung, Zulassung, Zulassungen, Chemieindustrie, Oberfläche, Band, Ring, abgelängt, gerichtet, Blech, Bleche, Blechzuschnitte, Laser, Laserschnitt, Lasergeschnitten, Wasserstrahl, Wasserstrahlgeschnitten, Wasserstrahlschnitt, Rohre, Rohrzubehör, Schmiedevormaterial, Schmiedeteile, Auto, Automobil, Automobilindustrie, Luftfahrt, Raumfahrt, Abmessungen, Halbzeuge, werkstoffabhängig, Federdraht, Flachdraht, Stab, Draht, Durchmesser, Werkstoffbedarf, Entwicklung, Elgin, USA, Gebauer, Griller, 1.4876, 2.4360, 2.4610, 2.4668, 2.4816, 718, 800H, 800HT, AMS 5596, AMS 5599, AMS 5879, AMS5596, AMS5599, AMS5879, Alloy 20, Alloy 36, Alloy 42, Alloy 600, Alloy 601, Alloy 625, Alloy 625 LCF, Alloy 625LCF, Alloy 718, Alloy 800, Alloy 800 H, Alloy 800 HT, Alloy 800H, Alloy 800HT, Alloy 80a, Alloy 825, Alloy 90, C-22, C-276, CuNiFe, Eisen-Nickel, Eisennickel, Elgiloy, Hastelloy, Hastelloy B-2, Hastelloy B-3, Hastelloy B2, Hastelloy B3, Hastelloy C-22, Hastelloy C-276, Hastelloy C22, 2Hastelloy C276, Incoloy, Inconel, Inconel 600, Inconel 625, Inconel 718, Inconel X-750, Inconel X750, Kupfer-Nickel, Kupfernickel, Litze, Litzen, MP35N, Monel, Monel 400, Monel K 500, Monel K-500, Monel K500, Nickelband, Nickelbasislegierung, Nickeldraht, Nickellegierung, Nimonic, Nimonic 80a, Nimonic 90, Phynox, Präzisband, Sonderwerkstoffe, Werkstoff 600, Werkstoff 601, Werkstoff 625, Werkstoff 718, Werkstoff 800, Werkstoff 80a, Werkstoff 90, Werkstoff X-750

Allgemeine Einkaufsbedingungen

High Tech Alloys Sonderwerkstoffe GmbH

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§ 1 Allgemeines  Geltungsbereich

(1) Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten fur alle gegenwärtigen und zukunftigen Geschäftsbeziehungen mit unserem Auftragnehmer betreffend Herstellung, Bezug und/oder Bereitstellung von dienst- und werkvertraglichen Leistungen und Lieferungen durch unsere Bestellungen, auch ohne ausdrucklichen Hinweis darauf, ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrucklich vor Annahme des jeweiligen Auftrages schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Leistungen oder Lieferungen vorbehaltlos annehmen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftragnehmer zwecks Ausfuhrung einer Bestellung getroffen werden, sind in dieser schriftlich niederzulegen.
(3) Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten nicht gegenuber naturlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft mit uns nur zu einem Zweck abschließen, welcher weder ihren gewerblichen noch ihren selbständigen beruflichen Tätigkeiten zugerechnet werden kann.
(4) Handelsubliche Klauseln sind nach den jeweiligen INCOTERMS 2010 auszulegen.

§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen

(1) Eine Bestellung ist nur rechtsverbindlich, wenn sie von uns in Schriftform gemäß § 126 BGB getätigt wurde.
(2) Wir können unsere Bestellung kostenfrei stornieren, sofern der Auftragnehmer sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Absendung durch eine bei uns zugegangene Auftragsbestätigung voll umfänglich angenommen hat. Jegliche Abweichungen, Änderungen oder Ergänzungen von unserer Bestellung werden erst Vertragsbestandteil, sobald wir diese schriftlich bestätigt haben.
(3) An von uns ubermittelten bzw. zur Verfugung stehenden Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die ausschließlichen Eigentums- und Urheberrechte vor; sie durfen Dritten ohne unsere ausdruckliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich fur die Fertigung / Durchfuhrung auf Grund unserer Bestellung zu verwenden. Nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns unaufgefordert zuruckzugeben oder mit unserem Einverständnis zu vernichten. Dritten gegenuber sind sie geheim zu halten.

§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen

(1) Der vertraglich vereinbarte Preis ist ein Gesamtfestpreis und bindend. Der Preis schließt insbesondere Kosten fur Fracht frei Haus, einschließlich Verpackung, Versicherung, Zölle, Materialprufungsverfahren, sowie sämtliche Aufwendungen die der Auftragnehmer zur Erfullung seiner Leistungspflichten zu erbringen hat, ein. Die Verpflichtung zur Ruckgabe der Verpackung bedarf besonderer Vereinbarung.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.
(3) Rechnungen werden nicht fällig und können von uns nicht bearbeitet werden, solange sie nicht den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere dem UStG entsprechen, oder keine oder die falsche Bestellund/ oder Zolltarifnummer enthalten oder eine eindeutige Bezeichnung des Liefergegenstandes bzw. der zu erbringenden Leistung sowie sonstige von uns angewiesene Angaben fehlen, oder diese unvollständig bzw. unrichtig angegeben sind.
(4) Wir bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab vertragsgemäßer Lieferung / Leistung und Erhalt einer vollständigen, pruffähigen Rechnung sowie aller geforderten Dokumente, einschließlich Materialproben und Prufprotokolle, mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt netto. Skontoabzug ist auch zulässig, wenn wir aufrechnen oder Zahlungen in angemessener Höhe aufgrund von Mängeln oder Schadenersatzanspruchen zuruckhalten. Bei vereinbarten Teillieferungen / -leistungen wird die Rechnung erst nach vollständiger und pruffähiger Fakturierung der letzten vertragsgemäß erbachten Lieferung / Leistung fällig.
(5) Aufrechnungs- und Zuruckbehaltungsrechte stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Der Auftragnehmer kann nur mit bzw. gegen unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen aufrechnen. Wir sind berechtigt Rechnungsbeiträge, unabhängig von der jeweiligen Bestellung, um den Wert zuruckgesandter Waren, sowie eventueller Aufrechnungen und Schadensersatzanspruche, zu mindern. Wir sind berechtigt auch mit Forderungen aufzurechnen, die einer Gesellschaft zustehen, an der der Auftragnehmer mit mindestens 50% beteiligt ist.
(6) Der Auftragnehmer ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt seine Forderungen an Dritte abzutreten.
(7) Sofern zwischen den Vertragspartnern Anzahlungen vereinbart wurden, erfolgen diese nur gegen eine unbefristete Bankburgschaft nach unseren Bedingungen.
(8) Zahlungen, auch solche ohne Vorbehalt, bedeuten keine Anerkennung der Lieferungen oder Leistungen als vertragsgemäß.

§ 4 Leistungsumfang - Qualitätssicherung

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Einzelbestellung und deren Spezifikation. Der Auftragnehmer garantiert fur die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen dabei grundsätzlich den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik zu erfullen, sowie die Sicherheitsvorschriften der Behörden und Fachverbände sowie der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, Normen und sonstigen Vorgaben einzuhalten.
(2) Zum Leistungsumfang gehört u.a., dass der Auftragnehmer uns das Eigentum an der Ware sowie den vertraglich vereinbarten Unterlagen, unbeschränkt und unbelastet uberträgt, sowie uns ein nichtausschließliches, ubertragbares, räumlich und zeitlich unbegrenztes Recht zur Nutzung der Lieferungen und Leistungen einräumt.
(3) Wir sind, solange der Auftragnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen noch nicht vollumfänglich erfullt hat, im Rahmen des branchenublich Zumutbaren berechtigt, Bestelländerungen zu verlangen. Die damit einhergehenden Auswirkungen, insbesondere auf Mehr- oder Minderkosten, sowie die Liefertermine, sind dabei einvernehmlich zu regeln.
(4) Der Auftragnehmer hat ein nach Art und Umfang geeignetes, dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik entsprechendes, dokumentiertes Qualitätssicherungssystem einzurichten und dauerhaft aufrechtzuerhalten. Aufzeichnungen uber Herstellungs- und Prufvorgänge und getroffene Maßnahmen zur Verbesserung der einschlägigen Qualitätsmerkmale sowie zum Erreichen der vereinbarten Beschaffenheitsangaben und Garantien sind vorzuhalten und uns unaufgefordert zuzuleiten. Einer Auditierung durch uns oder von uns Beauftragten stimmt der Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer hat dabei Vorlieferanten in gleichem Umfang zu verpflichten.

§ 5 Lieferzeit

(1) Die in der Bestellung angegebene Liefer- und Leistungszeiten sind bindend. Fur die Rechtzeitigkeit von Lieferungen oder Nacherfullungen kommt es auf den Eingang bei der von uns angegebenen Empfangsstelle, fur die von Leistungen auf deren Abnahme an. Eine Lieferung und Leistung vor den vereinbarten Terminen berechtigt uns zur Zuruckweisung bis zur Fälligkeit.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, uns unverzuglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die bedungene Liefer- oder Leistungszeit nicht eingehalten werden kann.
(3) Liefert oder leistet der Auftragnehmer auch nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist, sind wir berechtigt ohne weitere Ankundigungen die Annahme abzulehnen, vom Vertrag zuruckzutreten sowie Schadensersatz wegen Nichterfullung nach den gesetzlichen Regelungen zu verlangen. Zum Rucktritt vom Vertrag sind wir in jedem Fall verschuldensunabhängig, zur Stellung von Schadensersatzanspruchen nur verschuldensabhängig, berechtigt.
(4) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind wir im Verzugsfall des Auftragnehmers berechtigt, fur jeden angefangenen Kalendertag der Verzögerung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 %, insgesamt jedoch maximal 10,0 % des Nettobestellwerts zu berechnen. Die Geltendmachung weitergehender vertraglicher und gesetzlicher Anspruche bleibt uns vorbehalten.
(5) Unterbleibt bei der Annahme der Lieferungen oder Leistungen ein entsprechender Vorbehalt vertragliche oder gesetzliche Rechte geltend zu machen, können diese jederzeit bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden.

§ 6 Rucktritt und Kundigung in besonderen Fällen

(1) Wir sind berechtigt ohne Fristsetzung vom Vertrag teilweise oder insgesamt zuruckzutreten bzw. diesen teilweise oder insgesamt zu kundigen, wenn der Auftragnehmer die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt, das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde. In diesen Fällen sind wir berechtigt die fur die Weiterfuhrung der Arbeiten vorhandenen Einrichtungen des Auftragnehmers sowie seine eigenen Lieferanten gegen angemessene Vergutung in Anspruch zu nehmen, bzw. uns die Vertragsverhältnisse mit seinen Lieferanten abtreten zu lassen.
(2) Wir sind ferner berechtigt mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zuruck zu treten, wenn der Auftragnehmer einem mit Vorbereitung, Abschluss oder Durchfuhrung des Vertrages von uns befassten Mitarbeiter, Beauftragtem, Erfullungs- oder Verrichtungsgehilfen, oder in dessen Interesse einem Dritten Vorteile gleich welcher Art in Aussicht stellt, verspricht, anbietet oder gewährt.
(3) Sonstige vertragliche oder gesetzlichen Kundigungs- und Rucktrittsrechte bleiben im Übrigen unberuhrt.

§ 7 Gefahren- und Eigentumsubergang - Dokumente

(1) Lieferungen haben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus zu erfolgen, dabei gehen Gefahr und Eigentum mit dem Eingang der Ware bei der von uns angegebenen Empfangsstelle auf uns uber. Bei Leistungen gehen die Gefahr und das Eigentum mit der Abnahme uber. Jeder verlängerte oder erweiterte Eigentumsvorbehalt ist ausgeschlossen.
(2) Fuhren mangelhafte Angaben auf Versandpapieren und Lieferscheinen (z.B. Bestellnummer) oder Kennzeichnungen der Ware durch den Auftragnehmer oder durch die von ihm beauftragten Erfullungsund Verrichtungsgehilfen zu Schäden oder Mehrkosten, hat der Auftragnehmer diese zu tragen.

§ 8 Untersuchungs- und Rugeobliegenheit

(1) Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf äußerlich erkennbare Transportschäden und von außen erkennbare Abweichungen in Identität und Menge im Rahmen einer Wareneingangskontrolle zu uberprufen; Des Weiteren werden Mängel unverzuglich gerugt, sobald diese nach den Gepflogenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden. Insoweit verzichtet der Auftragnehmer auf den Einwand der verspäteten Mängelruge gem. §§ 377, 381 HGB bei anderen als offensichtlichen Mängeln.
(2) Uns obliegen gegenuber dem Auftragnehmer keine weitergehenden als die vorstehenden genannten Prufungen und Anzeigen.
(3) Wir sind berechtigt dem Auftragnehmer den Rechnungsbetrag zuruck zu belasten sowie Aufwendungen fur die Rucksendung geltend zu machen, falls die Ware mangelhaft ist.

§ 9 Anspruche aus Sach- und Rechtsmängeln

(1) Der Auftragnehmer steht dafur ein und sichert zu, dass seine Lieferung oder Leistung die vereinbarte Beschaffenheit hat und den vorgesehenen Einsatzzweck erfullt, insbesondere mit unseren Vorgaben, Plänen, Zeichnungen oder sonstigen Anforderungen ubereinstimmt. Lieferungen und Leistungen, die einen Sach- oder Rechtsmangel aufweisen sind dabei unverzuglich nach unserer Anzeige kostenfrei, einschließlich der Übernahme von Nebenkosten (z.B. Fracht) durch den Auftragnehmer, durch mangelfreie zu ersetzen, bzw. mangelhafte Leistungen mangelfrei zu wiederholen.
(2) Eine Nachbesserung mangelhafter Lieferungen oder Leistungen bedarf unserer Zustimmung. Während der Zeit, in der sich aufgrund der Nacherfullung die Ware nicht in unserem Gewahrsam befindet, trägt der Auftragnehmer die Gefahr.
(3) Sollte der Auftragnehmer nicht unverzuglich mit der Nacherfullung beginnen, oder liegt ein dringender Fall insbesondere zur Abwehr außergewöhnlich hoher Verzugsschäden, zur Beseitigung geringfugiger Mängel, oder von Gefahr im Verzug vor, sind wir berechtigt, nach Setzen einer angemessen kurzen Nachfrist, die erforderlichen Maßnahmen (z.B. Nacherfullung durch Dritte) durchzufuhren und etwa dadurch entstandene Schäden auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen, vom Vertrag ganz oder teilweise entschädigungslos zuruckzutreten oder den Preis zu mindern und in jedem Fall Schadensersatz statt der Lieferung oder Leistung zu verlangen.
(4) Sachmängelanspruche verjähren in 36 Monaten, Rechtsmängelanspruche in 60 Monaten, jeweils ab Gefahrenubergang bzw. Abnahme, soweit das Gesetz keine längeren Fristen vorsieht. Soweit der Auftragnehmer bei Lieferungen im Rahmen seiner Mängelbeseitigungspflicht nacherfullt oder bei mangelhaft erbrachten Leistungen diese wiederholt, beginnen die jeweils damit verbundenen Verjährungsfristen erneut zu laufen. Die Verjährungsfristen werden fur den Zeitraum gehemmt, der mit der Absendung unserer Mängelanzeige beginnt und mit der Entgegen- bzw. Abnahme der mangelfreien Nacherfullung bzw. widerholt erbrachten Leistung durch den Auftragnehmer, endet.
(5) Unsere gesetzlichen Anspruche bei Sach- und Rechtsmängeln, insbesondere hinsichtlich Nacherfullung, Rucktritt, Minderung und Schadensersatz bleiben ausdrucklich vorbehalten und unberuhrt.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Der Auftragnehmer stellt uns auf erstes Anfordern im Falle eines Schadens nach dem Produkthaftungsgesetz von sämtlichen Anspruchen Dritter, gleich aus welchem Rechtsgrund, frei, soweit die Schadensursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt wurde und er im Außenverhältnis selbst haftet. Die Freistellungsverpflichtung bezieht sich dabei auch auf Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten, einschließlich der Kosten einer anwaltlichen Vertretung, notwendigerweise erwachsen. Hierzu zählen auch sämtliche Aufwendungen, die sich aus von uns oder Dritten durchgefuhrten Ruckrufaktionen ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzufuhrenden Ruckrufmaßnahmen werden wir den Auftragnehmer, soweit möglich und zumutbar, unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Haftpflicht-Versicherung, Produkthaftungsfälle einschließend, mit einer Deckungssumme von  10 Mio. pro Schadensfall und fur sämtliche Schadensarten, pauschal, zu unterhalten.

§ 11 Schutzrechte

(1) Der Auftragnehmer steht dafur ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Leistung keine Rechte Dritter verletzt werden.
(2) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen fur Anspruche, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der Lieferungen oder Leistungen aus der Verletzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen ergeben. Werden wir von einem Dritten diesbezuglich in Anspruch genommen, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, uns auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Anspruchen unverzuglich freizustellen. Die Freistellungsverpflichtung bezieht sich dabei auch auf Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten einschließlich der Kosten einer anwaltlichen Vertretung notwendigerweise erwachsen.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Lieferungen und Leistungen im Rahmen seiner Pflichten auf Rechtsmängel regelmäßig zu uberprufen und uns auf eventuell entgegenstehende Schutzrechte hinzuweisen. Eine Verletzung dieser Pflicht unterliegt der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist.

§ 12 Eigentumsvorbehalt - Beistellung - Fertigungsmittel -

(1) Sofern wir Teile dem Auftragnehmer liefern und/oder beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor, Verarbeitung oder Umbildung durch den Auftragnehmer werden fur uns vorgenommen. Wird unsere Vorbehaltsware, bzw. unsere Stoffe, Materialien oder Halbzeuge mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
(2) Wird die von uns beigestellte Vorbehaltsware, bzw. unsere Stoffe, Materialien oder Halbzeuge mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Auftragnehmers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Auftragnehmer uns anteilmäßig Miteigentum uberträgt, wobei der Auftragnehmer das Alleineigentum oder das Miteigentum dabei fur uns unentgeltlich und auf seine Gefahr verwahrt.
(3) An von uns dem Auftragnehmer zur Verfugung gestellten, oder auf unsere Kosten vom Auftragnehmer angefertigten Modellen, Werkzeugen, Vorlagen, Zeichnungen oder sonstigen Fertigungsmittel behalten wir uns das Eigentum vor. Der Auftragnehmer ist dabei verpflichtet, diese, ausschließlich fur die Herstellung der von uns bestellten Waren einzusetzen, unbefugten Dritten nicht zu uberlassen oder sonst zugänglich zu machen und sie unverzuglich einschließlich aller angefertigten Duplikate nach Durchfuhrung des Vertrages unaufgefordert zuruck zu geben. Der Auftragnehmer ist hierbei nicht berechtigt ein Zuruckbehaltungsrecht geltend zu machen.
(4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die angefuhrten Fertigungsmittel sorgfältig zu behandeln und lagern und zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser, Diebstahl, Verlust und sonstige Schäden unter Abtretung aller Anspruche gegenuber der Versicherung zu versichern.
(5) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an unseren Fertigungsmitteln etwa erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten und Gefahr rechtzeitig durchzufuhren. Etwaige Störfälle hat er uns sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, so bleiben diesbezuglich Schadensersatzanspruche unberuhrt.

§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Sämtliche dem Auftragnehmer schriftlich oder mundlich ubermittelten Informationen und Dokumente, die dem Inhalt, oder einer ausdrucklichen Kennzeichnung nach, als vertraulich erkennbar sind, mussen vom Auftragnehmer vertraulich behandelt werden und durfen ohne unsere schriftliche Zustimmung ausschließlich fur die Durchfuhrung des jeweiligen Vertragsverhältnisses, ohne Weiterleitung an Dritte, genutzt werden. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
(2) Diese Verpflichtung bleibt unabhängig von der Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
(3) Der Auftragnehmer hat den Umgang mit den vorbezeichneten Informationen und Dokumenten nach den aktuellen datenschutzrechtlichen gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten.
(4) Eine Offenlegung der mit uns bestehenden Geschäftsverbindung zu Werbezwecken ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Erlaubnis gestattet.

§ 14 Vorbehaltsklausel

(1) Unsere Vertragserfullung steht unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen.
(2) Der in Absatz (1) angefuhrte Vorbehalt sowie ein sich daraus ableitendes Rucktrittsrecht besteht fur uns daruber hinaus, falls die vom Auftragnehmer erbrachte werk-, dienst-, oder kaufvertragliche Leistung oder Lieferung während des Herstellungs- oder Vertriebsprozesses gegen einschlägige nationale oder internationale Rechtsnormen oder Rechtsprechung verstößt. Dazu zählen auch Verstöße gegen Verordnungen, Normen oder Richtlinien der Europäischen Union sowie anderer Staaten, wie z.B. REACH (Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals), RoHS (Restriction of Hazardous Substances) oder den Dodd-Frank-Act, Section 1502 (Conflict Minerals). Der Auftragnehmer hat uns gegenuber etwaigen Anspruchen Dritter im Falle eines Verstoßes gegen Absatz (2) freizustellen.

§ 15 Gerichtsstand - Erfullungsort

(1) Allgemeiner Gerichtsstand bei allen sich aus dem Rechtsverhältnis mit dem Auftragnehmer unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Firmensitz des Auftragnehmers zu klagen.
(2) Fur alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftragnehmer gilt das materielle und prozessuale Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen uber Verträge uber den internationalen Wareneinkauf (CISG).
(3) Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist unser Firmensitz Erfullungsort.

Stand Juni 2018

Verkaufsbedingungen (AGBs)
Einkaufsbedingungen
Datenschutz

Cobaltlegierungen Titan Grade Titanlegierungen Legierung Legierungen Lieferprogramm Kupfernickellegierungen Kupfernickel Nickel Nickellegierungen Elgiloy AISI MP35N Maraging Nitronic CuNi Zirkonium Werkstoffe High-Tech-Anwendungen Hightech Alloy Alloys Werkstoff Technologie Export Import Wuppertal NRW Nordrhein-Westfalen Deutschland Köln Dortmund Düsseldorf Rheinland Elgiloy Specialty Metals Metall Metalle Lagerhaltung Zulassung Zulassungen Chemieindustrie Oberfläche Band Ring abgelängt gerichtet Blech Bleche Blechzuschnitte Laser Laserschnitt Lasergeschnitten Wasserstrahl Wasserstrahlgeschnitten Wasserstrahlschnitt Rohre Rohrzubehör Schmiedevormaterial Schmiedeteile Auto Automobil Automobilindustrie Luftfahrt Raumfahrt Abmessungen Halbzeuge werkstoffabhängig Federdraht Flachdraht Stab Draht Durchmesser Werkstoffbedarf Forschung Entwicklung Werkstoffprüfung Pratt Whitney General Electric Rolls Royce Zeichnungsteile Elgin USA Clal MSX SA Meru-Cedex Frankreich Gebauer Griller Metallwerke Wien Österreich Nichteisen-Metalle Fertigungstechnologie Folien Bänder Drähte Lloyds Regiter Quality Assurance 1.4876 2.4360 2.4610 2.4668 2.4816 718 800H 800HT Alloy C-22 C-276 Clal CuNiFe Eisen-Nickel Eisennickel Elgiloy Hastelloy Hastelloy B-2 Hastelloy B-3 Hastelloy B2 Hastelloy B3 Hastelloy C-22 Hastelloy C-276 Hastelloy C22 Hastelloy C276 Incoloy Inconel Inconel 600 Inconel 625 Inconel 718 Inconel X-750 Inconel X750 Kupfer-Nickel Kupfernickel Litze Litzen MP35N Monel Monel 400 Monel K 500 Monel K-500 Monel K500 Nickelband Nickelbasislegierung Nickeldraht Nickellegierung Nimonic Nimonic 80a Nimonic 90 Phynox Präzisband Sonderwerkstoffe X-750 Alloy 625 LCF Alloy 625LCF AMS 5599 AMS5599 AMS 5879 AMS5879 AMS 5596 AMS5596